Update Diesel-Skandal

Update Diesel-Skandal

Noch immer haben die Fahrer von Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller und verschiedener Typen die Möglichkeit, Ansprüche wegen der Verwendung von manipulierter Motorsteuerungssoftware geltend zu machen.

Eine aktuelle Liste der betroffenen Fahrzeugtypen finden Sie hier… (KLICK)

Der Diesel-Abgasskandal bleibt ein brandheißes Thema. Die Zahl der betroffenen Fahrzeugmodelle steigt aufgrund neuer Erkenntnisse kontinuierlich, wodurch immer mehr Fahrzeugbaureihen, herstellerübergreifend, mitunter vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen werden.

Auch das derzeit weit diskutierte Thema der Verjährung steht in der Regel einer Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht entgegen. Diese Frage beträfe, wenn überhaupt, nur Motoren mit der Kennung EA 189 und ist schon dort streitig. Bei allen anderen Modellen – insbesondere den 3-Liter-Motoren des VW-Konzerns oder den Motoren der anderen Hersteller – wurde erst viel später bekannt, dass diese eine illegale Motorsteuerungssoftware verwenden. Eine Verjährung ist daher hier noch nicht eingetreten.

Ist auch Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugflotte betroffen?
Eine Liste aller derzeit betroffenen Fahrzeugtypen finden Sie oben auf dieser Seite.

Sollte auch Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugflotte betroffen sein, können Sie Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen. Ein Rechtsstreit wird dabei in der Regel von einer bestehenden Rechtschutzversicherung gedeckt.

Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren, insbesondere gegen den VW-Konzern, haben gezeigt, dass ein rechtliches Vorgehen durch die betroffenen Fahrzeugeigentümer in jedem Fall lohnenswert ist. Am Ende stehen in der Regel Entschädigungszahlungen oder die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs.

Sprechen Sie uns gerne an!