Ermittlungsverfahren gegen Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr – Überzogenes Vorgehen der Staatsanwaltschaft

Ermittlungsverfahren gegen Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr – Überzogenes Vorgehen der Staatsanwaltschaft

PRESSEMITTEILUNG DER KANZLEI BLTS

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Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 10.01.2023

Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg heute in einer Pressemitteilung verlautbarte, führt sie Ermittlungen im Zusammenhang mit dem tragischen Tod einer älteren Dame im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes im Raum Sinzing. Den Beschuldigten wird demnach fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

BLTS-Strafverteidiger Jörg Meyer vertritt einen der Beschuldigten in diesem Verfahren. Bei seinem Mandanten wurde heute früh eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme war es offenbar, Kommandostrukturen, Ausbildungsstände und beweiskräftige Unterlagen bzgl. des Einsatzes vom 29.07.2022 sicherzustellen. „Warum dafür so viele Einsatzkräfte um 6.00 Uhr morgens bei einer Familie mit kleinen Kindern vor der Tür stehen müssen, erschließt sich mir nicht.“

Es ist vielmehr so: Wir haben eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden zu keinem Zeitpunkt abgelehnt! „Wir versuchen seit rund sechs Monaten an die Ermittlungsakten zu gelangen, was uns aber verweigert wird.“ Nur so könnte man zu einem etwaigen Tatvorwurf auch Stellung nehmen und an der Aufklärung mitwirken. „Die gesuchten Unterlagen liegen seit dem Unfalltag bereit“, so Rechtsanwalt Jörg Meyer, „aber es hat sich sechs Monate lang niemand dafür interessiert.“

Nachdem unser Mandant die Polizei noch während des Feuerwehreinsatzes informierte, wurden die Ermittlungen sogar durch ihn angestoßen. Umso mehr verwundert daher die Durchsuchung seines Privathauses. „Maßlos übertrieben ist zudem die völlig unnötige und deplatzierte Presseerklärung der Staatsanwaltschaft.“

„Es ist ein Unding, dass ich als Strafverteidiger aus der Presse erfahren muss, dass es ein Gutachten gibt, das ein angebliches Fehlverhalten der eingesetzten Feuerwehrkräfte belegen soll.“ Die Inhalte sind damit für die Verteidigung nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft gewährt bis zum heutigen Tag keine Akteneinsicht.

Hier werden Beschuldigtenrechte, insbesondere der Fair-Trial-Grundsatz, mit Füßen getreten. „Die Beschuldigten können sich gegen die Vorwürfe in der Pressemitteilung mangels Akteneinsicht überhaupt nicht wehren.“

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu diesem Einsatz zu führen haben. „Es sieht aber so aus, als sollen ehrenamtliche Helfer öffentlich durch Pressemitteilungen an den Pranger und bloßgestellt werden.“ Wir behalten uns vor, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Pressemitteilung vom 10.01.2023 rechtlich überprüfen zu lassen.