IT-Recht

Softwarerecht

Eine Sondermaterie des Urheberrechts ist das Recht der Computerprogramme. Nach derzeitigem Recht können diese in Europa nicht durch Patente (Stichwort Softwarepatent) geschützt werden, so dass nicht der Vorgang als solcher, sondern lediglich der individuelle Quellcode gegen Nachahmung geschützt ist. Allerdings bieten auch diese Mittel in den meisten Fällen hinreichend Chancen, Wettbewerber von Nachahmungen fern zu halten. Dies gilt vor allem dann, wenn im Rahmen eines Konzeptes die reinen Softwarerechte mit einer entsprechenden Gestaltung von Nutzeroberflächen (Stichwort Design) und Markenrechten kombiniert werden.


Datenschutzrecht

Eine zunehmend wichtigere Materie, die im IT-Recht immer zu beachten ist, ist der Datenschutz. Der Umgang mit (personenbezogenen) Daten ist das Wesen jedes Programmes, gleichzeitig schreibt der Gesetzgeber aber sehr enge Grenzen vor, innerhalb derer mit Daten umgegangen werden muss. Die Vorschriften des Datenschutzrechts müssen unbedingt bereits bei der Programmerstellung beachtet werden, da sonst außerordentlich teure Veränderungen erforderlich sind.

Das gilt besonders bei Telekommunikationsdaten (Verbindungsdaten und Standortdaten), und damit bei jedem Projekt für mobile Applikationen.


Themen im IT-Recht:

  • Datenschutzrecht (personenbezogene Daten, Datenspeicherung, Cloud, Standortdaten, Verkehrsdaten)
  • Telekommunikationsrecht
  • Softwarerecht (EDV-Verträge, Werkvertragsrecht, Pflichtenheft, Haftung)
  • App-Programmierung (Netzzugang, Open Source)
  • online-Handel (Haftung, Vertragsschluss, anwendbares Recht, AGB, Widerrufsrecht, Fernabsatzrecht)
  • Domainrecht (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gerichtsstand, ICANN)

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