Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmer bereits bei der Gründung von Gesellschaften. Dies beginnt schon mit der Frage der richtigen Rechtsform (GmbH, AG, KG, etc.). Diese gesellschaftsrechtliche Grundsatz-Entscheidung hängt von vielen Komponenten ab und kann nicht schematisch getroffen werden. Wir beraten individuell, welche Lösung im Einzelfall geeignet ist.

Gesellschaftsrecht ist für uns mehr als nur das Liefern von Standardverträgen. Wir beraten auch bei der richtigen Strukturierung des Unternehmens von Beginn an, so dass die Interessen aller Beteiligter (Inverstoren, etc.) gewahrt werden und Streitigkeiten dauerhaft vermieden werden, so dass die Gesellschaft auch in der Zukunft handlungsfähig bleibt.

Sobald in einem Unternehmen mehr als nur eine Person beteiligt ist oder das Sagen hat, besteht Konfliktpotential.

Wir legen daher bei der Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmen großen Wert auf nachhaltige und belastbare Lösungen. Egal ob die Gesellschafterwechseln oder das operative Geschäft neu strukturiert werden soll, wir erarbeiten die Gestaltungen, die den Interessen des Unternehmens und den Interessen der beteiligten Personen gerecht werden.

Wir helfen Ihnen, die Unternehmensnachfolge in Ihrem Unternehmen so umzusetzen, dass das Unternehmen weiter nachhaltig und erfolgreich tätig sein kann.

In dieser Phase gilt es, Reibungsverluste durch unklare Regelungen zu vermeiden. Deshalb muss an alles gedacht werden und alles sauber, verständlich und fair geregelt werden. Sowohl der ausscheidende wie auch der nachfolgende Gesellschafter muss mit einem guten Gefühl aus dieser Situation herausgehen.

Hierfür sorgen wir durch die transparente Gestaltung langanhaltender Lösungen.

Immer häufiger werden Geschäftsführer und Vorstände in die persönliche Haftung genommen. Dies führt auch zu einer Haftung mit dem privaten Vermögen. Und die Haftungsgefahren drohen schon im Alltagsgeschäft an vielen Ecken, aber besonders auch bei grundlegenden Entscheidungen.

Wir unterstützen die Geschäftsführer und Vorstände durch umfangreiche Beratung und damit Absicherung Ihrer Rechtspositionen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung von Haftung.

Bei unternehmerischen Krisen ist es wichtig, die Krise frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Schritte daraus abzuleiten.

Krisenunternehmen sind oftmals sehr nahe an den Insolvenzgründen, woraus sich auch weitere Haftungsgefahren für die handelnden Personen ergeben.

Wir erarbeiten mit Ihnen und Ihren weiteren Beratern (Steuerberater, Unternehmensberater, etc.) ein Konzept zur Sanierung des Unternehmens außerhalb der Insolvenz oder unter Ausnutzung aller Sanierungsmöglichkeiten im Insolvenzverfahren. So kann Haftung und Wertverlust vermieden werden.

Kontakt für eine Beratung im Gesellschaftsrecht

Kontakt:
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29

Unternehmerberatung

Umfassende und nachhaltige Beratung für Unternehmer und Unternehmen.