Strafrecht: Mehrfachintensivtäter im Fokus

Strafrecht: Mehrfachintensivtäter im Fokus

Insbesondere in der Region Regensburg – aber nicht nur hier – nimmt die Diskussion um sogenannte „Mehrfachintensivtäter“ viel Raum ein. Unter Mehrfachintensivtätern versteht man Straftäter, die schwerwiegende Delikte gegen bedeutende Rechtsgüter oder innerhalb kurzer Zeiträume eine Vielzahl von Delikten begangen haben oder bestimmte Indikatoren zur Einstufung als „aMIT“ erfüllen und bei denen nach polizeilicher Würdigung des Einzelfalles eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Personen – insbesondere ohne entsprechende Intervention und Hilfestellung – auch weiterhin Straftaten von erheblicher Bedeutung oder eine Vielzahl von Straftaten begehen werden (Negativprognose). Von Politik und Strafverfolgungsbehörden werden derzeit die richtigen Mittel gesucht, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Die „Null-Toleranz-Strategie“ der Staatsanwaltschaft Regensburg erhält aktuell viel Aufmerksamkeit. Hierfür wurde eigens ein Sonderreferat ins Leben gerufen. BLTS-Anwalt Marius Hoser konnte in den letzten Wochen als Strafverteidiger mehrere solcher „Mehrfachintensivtäter“ die Auswirkungen dieser Strategie kennenlernen. Hoser sagt hierzu: „Auch wenn ein für Mehrfachintensivtäter geschaffenes Sonderreferat aufgrund aktueller Geschehnissen und Entwicklungen absolut nachvollziehbar erscheint, darf der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Organe der Rechtspflege nicht aus den Augen verloren werden.“ Insbesondere beim Erlass von Haftbefehlen und im Rahmen der sogenannten beschleunigten Verfahren kann im Regelfall ein allgemeiner „modus operandi“ nicht immer auf jeden Einzelnen angewendet werden. So verhielt es sich auch in einem Verfahren, in dem Rechtsanwalt Hoser als Strafverteidiger tätig war. In diesem Verfahren konnte dem Angeklagten ein einzelner Anklagepunkt nicht nachgewiesen werden, sodass sich die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch hinsichtlich dieses Anklagepunktes anschloss. „Genau diese Differenzierung ist – bei allem Verständnis für den Druck der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich – wichtig, um auch Mehrfachintensivtäter-Verfahren fair und rechtsstaatlich zu gestalten,“ so Marius Hoser.