Pferderecht

Pferderecht

Auf den Pferdekauf finden natürlich die grundsätzlichen vertragsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Vorschriften schon oftmals genug Probleme bereiten. Im Bereich des Pferderechts geht die Rechtsprechung aber gerade in Fragen der Mängelhaftung oder der Gefahrtragung sowie bei Fragen der „Beschaffenheit“ sehr weit ins Detail.

Wir beraten bei der Gestaltung und beim Abschluss von Pferdekaufverträgen und allen weiteren vergleichbaren Vertragskonstellationen, wie z.B. Stutenleasing. Hier sind detaillierte Regelungen möglich und zu empfehlen, um Streit schon im Vorfeld zu vermeiden. Wenn ein Streit aber nicht mehr zu vermeiden ist, stehen wir aber auch hierfür als Vertreter Ihrer Interessen an Ihrer Seite.

er Bau neuer Anlagen für Ausbildungs- oder Einstellbetriebe führt oft zu einer Vielzahl rechtlicher Probleme. Schon bei Erwerb der Fläche sind Sondervorschriften des Landpachtrechts oder Vorkaufsrechte zu beachten. Die Genehmigungen dieser häufig im Außenbereich liegenden Anlagen ist oftmals schwierig. Auch nachbarrechtliche Streitigkeiten können solche Maßnahmen gefährden.

Wir unterstützen Sie hierbei, in dem wir frühzeitig alle derartigen Probleme aufdecken und mit Ihnen gemeinsam lösen. Hierbei könne wir auf unsere besondere verwaltungsrechtliche, baurechtliche und agrarrechtliche Expertise zurückgreifen und Ihre Interessen so bestmöglich durchsetzen.

Bei Schadensfällen nach tierärztlichen Behandlungen stellt sich oftmals die Frage nach einer Verantwortlichkeit des Tierarztes oder der Tierklinik. Oftmals werden hier schnell und unbegründet Haftungsansprüche geltend gemacht.

Durch unser medizinrechtliches Spezialwissen und unsere Erfahrungen im Medizinrecht helfen wir Tierärzten und Kliniken, Ihre Ansprüche zu wahren und sich gegen unberechtigte Inanspruchnahmen zu behaupten. Wo eine Durchsetzung der eigenen Rechtspositionen schwierig ist oder eine entsprechende Verständigung sinnvoll und gewollt ist, vermitteln wir zwischen den Parteien, um langwierige und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Abwicklung von Schäden gegenüber Versicherungen.

Wer einen Reit- oder Ausbildungsbetrieb gründen oder führen möchte, steht vor den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen wie jeder andere Unternehmer. Es gilt hier schon bei der Gründung die Weichen richtig zu stellen.

Wir unterstützen bei Gründung und Führung von Reit- und Ausbildungsbetrieben durch eine tiefgehende Beratung in allen Fragen des Wirtschaftsrechts und des Unternehmensrechts. Dies beginnt bei der Frage der Rechtsform des Betriebs und der Finanzierungsmöglichkeiten und erstreckt sich auch auf die Beratung zur Unternehmensplanung und Strukturierung des Betriebs.

Selbstverständlich bieten wir auch Beratung bei Vertragsgestaltungen wie z.B. bei Einstell- oder Ausbildungsverträgen.

Wer einen Reit- oder Ausbildungsbetrieb gründen oder führen möchte, steht vor den gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen wie jeder andere Unternehmer. Es gilt hier schon bei der Gründung die Weichen richtig zu stellen.

Wir unterstützen bei Gründung und Führung von Reit- und Ausbildungsbetrieben durch eine tiefgehende Beratung in allen Fragen des Wirtschaftsrechts und des Unternehmensrechts. Dies beginnt bei der Frage der Rechtsform des Betriebs und der Finanzierungsmöglichkeiten und erstreckt sich auch auf die Beratung zur Unternehmensplanung und Strukturierung des Betriebs.

Selbstverständlich bieten wir auch Beratung bei Vertragsgestaltungen wie z.B. bei Einstell- oder Ausbildungsverträgen.

Auch Betriebe, die sich dem Pferd verschrieben haben, sind nicht davor bewahrt, in eine unternehmerische Krise zu kommen. Wir beraten in dieser Situation Einstell-, Zucht- und Ausbildungsbetriebe ziel- und lösungsorientiert, erarbeiten Sanierungsoptionen und verhandeln diese mit allen Beteiligten (Banken, etc.). Durch unsere Beratung bewahren wir unsere Mandanten soweit wie möglich vor persönlicher Haftung und Schäden.


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