Handelsrecht

Kauf und- Lieferverträge

Wir beraten bei der individuellen Erstellung von einmaligen Kaufverträgen ebenso wie bei der Konzeptionierung langfristiger Lieferbeziehungen oder Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Egal ob auf Erwerber- oder auf Lieferantenseite, die interessengerechte und vor allem eindeutige und unstreitige Vertragsgestaltung sichert die eigenen Rechtspositionen am besten. Wir helfen Ihnen durch eine klare und verständliche Vertragsgestaltung dabei, Ihre Rechte zu wahren und Streitigkeiten zu vermeiden.


Vertriebsrecht

Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen erfolgt in der Regel durch umfassende Vertriebsnetzwerke, hierbei ist zu beachten, dass alle Vertriebskonstellationen einer klaren vertraglichen Gestaltung bedürfen. Dies beginnt bei Fragen des Gebietsschutzes und der Konkurrenztätigkeiten und endet bei Regelungen zum Ausscheiden und eventuellen Ausgleichsansprüchen. Wir helfen bei der Gestaltung solcher Vertriebsnetze oder bei Fragen der Einbindung einzelner in Netzwerke indem wir die vertraglichen Situationen verständlich gestalten und regelmäßig überprüfen. Sollte es einmal Streit geben, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Hintergrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Vertriebsverträgen und Vertriebsnetzwerken.


Transportrecht

Wer Waren fertigt oder vertreibt, muss auch zu transportieren. Das Transportrecht ist ein Thema für sich. Wer haftet ab wann? Wer trägt welche Kosten? Wie ist der Transport versichert und durch wen? Wenn hier beispielsweise die falschen INCOTERMS verwendet werden, kann man schnell das nachsehen haben. Wir unterstützen und beraten Sie bei der richtigen Gestaltung von Transportlösungen und zeigen Ihnen mögliche Risiken auf, bevor diese zum Problem werden.


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