Steuerstrafrecht: Diskrete und kompetente Hilfe bei Problemen mit dem Finanzamt
Bei Steuerstrafverfahren ist kein Fall wie der andere. Standardlösungen oder allgemeine Muster für die Kommunikation mit dem Finanzamt führen selten zum besten Ergebnis. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation – und zwar weit über die reine Steuerfrage hinaus.
Unsere Tätigkeit
Die Kanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist seit vielen Jahren auf die Bereiche Steuerstrafrecht, Finanzamt, Steuern und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Wir beraten und verteidigen Privatpersonen, Unternehmer und Steuerberater bundesweit.
Frühe, strategische Verteidigung im Steuerstrafrecht
Gerade im Steuerstrafrecht ist es wichtig, frühzeitig die richtige Strategie zu wählen, die wesentlichen Risiken zu erkennen und die Kommunikation mit allen Beteiligten professionell zu steuern. Dazu gehören insbesondere:
- Finanzamt
- Steuerfahndung und Betriebsprüfung
- Staatsanwaltschaft
- Ihr Steuerberater
Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Behörden und sorgen für eine klare, zielgerichtete und deeskalierende Kommunikation – mit dem Ziel, Strafverfahren zu vermeiden, zu verkürzen oder die Folgen so gering wie möglich zu halten.
Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
In vielen Fällen benötigen die langjährigen Steuerberater der Mandanten die Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers im Steuerstrafrecht. Genau hier setzen wir an:
- enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- sorgfältige Vorbereitung von Erklärungen, Stellungnahmen und Selbstanzeigen
Wir verteidigen unsere Mandanten gemeinsam mit ihren Steuerberatern, aktiv, vorausschauend und diskret. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, strafrechtliche Konsequenzen zu minimieren und Ihnen wieder Handlungssicherheit zu geben.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen Anreiz zur Berichtigung falscher Steuererklärungen und zur Rückkehr in die Legalität. Gleichzeitig sollen bislang verborgene Steuerquellen im Interesse des Fiskus und damit im Interesse der Öffentlichkeit erschlossen werden.
Allerdings werden in den letzten Jahren die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige kontinuierlich erheblich verschärft. Heute muss eine wirksame Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und darf sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z.B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen.
Wir beraten unsere Mandanten absolut vertraulich bei allen Fragen zur steuerlichen Selbstanzeige. Gemeinsam mit dem Mandanten und dessen Steuerberater bereiten wir alle Erklärungen und Unterlagen vor, die für eine wirksame Selbstanzeige zwingend erforderlich sind und führen dann die Kommunikation mit dem Finanzamt bis zum bestmöglichen Abschluss des Verfahrens.
Kontakt
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29
Notfallrufnummer:
+49 178 / 7243254

