Steuerstrafrecht

Unsere Tätigkeit

Bei Steuerstraf-Problemen ist jeder Fall anders. Es gibt keine allgemeingültigen Muster für die Kommunikation mit dem Finanzamt. Die persönliche Situation muss bedacht werden – weit über die Steuer hinaus. Die Kanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist seit Jahren rund um die Themen Finanzamt, Steuern und Recht tätig.

Gerade in Steuerstraftaten ist es zwingend erforderlich, bereits frühzeitig die richtige Strategie auszuwählen, die entscheidenden Probleme zu erkennen und die Kommunikation mit allen Beteiligten – Finanzamt, Staatsanwaltschaft, Steuerberater – im Sinne der Mandanten zu gestalten. In der Regel benötigen hierbei die langjährigen Steuerberater des Mandanten die Hilfe eines Strafverteidigers, der auf diese Aufgabenbereiche spezialisiert ist. Wir verteidigen unsere Mandanten gemeinsam mit deren Steuerberatern aktiv und vorausschauenden.


Strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen Anreiz zur Berichtigung falscher Steuererklärungen und zur Rückkehr in die Legalität. Gleichzeitig sollen bislang verborgene Steuerquellen im Interesse des Fiskus und damit im Interesse der Öffentlichkeit erschlossen werden.

Allerdings werden in den letzten Jahren die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige kontinuierlich erheblich verschärft. Heute muss eine wirksame Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und darf sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z.B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen.

Wir beraten unsere Mandanten absolut vertraulich bei allen Fragen zur steuerlichen Selbstanzeige. Gemeinsam mit dem Mandanten und dessen Steuerberater bereiten wir alle Erklärungen und Unterlagen vor, die für eine wirksame Selbstanzeige zwingend erforderlich sind und führen dann die Kommunikation mit dem Finanzamt bis zum bestmöglichen Abschluss des Verfahrens.


Kontakt

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