Schadensrecht
Egal ob Sie Verursacher oder Leidtragender von Schäden sind, die Probleme die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben können sehr umfangreich sein. Wir unterstützen Sie in dieser Situation bei der richtigen Kommunikation mit der Gegenseite und den Versicherern genauso wie bei der Sicherung Ihrer Interessen.
Die Schadensabwicklung
Nach Eintritt eines Schadensfalles verwandelt sich das bis dahin gute Verhältnis zum Versicherer oft schlagartig. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Schäden oberhalb von 20.000 € die Bereitschaft der Versicherer, schnell, unproblematisch und vollständig zu regulieren, massiv sinkt. Ohne rechtliche Vertretung ist der Versicherungsnehmer regelmäßig aufgeschmissen. Wir vertreten Sie im Schadensfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die Rechtsdurchsetzung
Wenn ein Schaden verursacht wurde ist es oft nicht weit bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Sei es weil die Frage der Verursachung nicht klar ist oder weil eine beteiligte Versicherung nur nach gerichtlicher Entscheidung regulieren will. Hier ist schon wichtig, im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung richtig mit allen Beteiligten zu kommunizieren und beispielsweise auch Beweise für die spätere Auseinandersetzung zu sichern. Im gerichtlichen Verfahren ist natürlich die rechtliche Vertretung in der Regel unumgänglich.
Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und gerichtlich mit dem richtigen Augenmaß. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ohne unzumutbare Belastungen für Sie zu erzeugen. Oft kann eine kurzfristige Einigung zu einem geringeren Betrag mehr wert sein als ein Urteil nach mehrjährigem Rechtsstreit – oft aber vielleicht auch nicht. Um diese Entscheidungen treffen zu können erläutern wir Ihnen transparent und nachvollziehbar die Rechtslage und führen eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit allen Beteiligten.
Existenzielle Risiken-Unfall, Berufsunfähigkeit
Im Schadensfall haben insbesondere versicherungsrechtliche Aspekte eine überragende Bedeutung. Wir beraten Sie, ob der eingetretene Schaden von einer Versicherung übernommen werden muss. Häufig sind nämlich Unfallfallfolgen, z.B. über eine private Unfallversicherung oder aber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert. Wir unterstützen Sie hier bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung um für Sie eine schnelle unbürokratische Lösung zu erreichen. Sofern erforderlich vertreten wir Sie auch im rahmen einer gerichtlichen Auseinanderstezung.
Kontakt
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29