Bank- und Kreditrecht

Darlehensgewährung

Wir beraten sowohl bei der Gewährung wie auch bei der Aufnahme von Krediten. Bereits bei der Gewährung von Krediten ist es erforderlich, alle relevanten Vorschriften im Blick zu haben. So kommt es hier nicht nur auf die exakte vertragliche Ausarbeitung der Konditionen an sondern auch darauf, aufsichtsrechtliche Themen, wie beispielsweise erforderliche Bafin-Genehmigungen im Blick zu haben.

Bei der Aufnahme von Darlehen werden eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die sich zum großen Teil erst in der Zukunft auswirken. Wer soll überhaupt Darlehensnehmer sein? Wann sind Zinsen zu zahlen? Wie wird das Darlehen getilgt? Muss ein qualifizierter Nachrang vereinbart werden? Wie erfolgt die Auszahlung? All diese Fragen müssen anhand Ihrer Planungen detailliert mit Ihren Zielen abgestimmt werden und dann klar und nachvollziehbar im Vertragswerk abgebildet werden.


Kreditsicherheiten

Ein Schwerpunkt unser Beratung im Kapitalmarktrecht ist das Recht der Kreditsicherheiten. Standard bei der Besicherung von Darlehen ist die Belastung vorhandener Immobilien, sowohl der Betriebsgrundstücke als auch privater Liegenschaften. Hier spielt die Sicherheitenabrede eine erhebliche Rolle für den Verwertungsfall.

Geldgeber fordern hier oftmals überzogene Anforderungen an Sicherheiten und es kommt zur Übersicherung von Krediten. Dies kann dazu führen, dass Sicherheiten nicht mehr für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Wir begleiten Sie bei der Konzeptionierung Ihrer Finanzierungen und beraten Sie zu Fragen der Besicherung vor dem Hintergrund Ihrer wirtschaftlichen Planungen und Notwendigkeiten.

Gerade bei mittelständischen Unternehmern geht das Verlangen der Banken nach persönlichen Sicherheiten oft sehr weit. Hier gilt es, zumindest den Anwendungsbereich von Bürgschaften und Patronatserklärungen auf ein angemessenes Maß herabzusetzen.


Verbraucherschutz – Widerruf von Darlehen und anderen Finanzmitteln

Häufig ist die vorzeitige Beendigung hochverzinslicher Darlehen durch die Kunden möglich, da die von den Banken verwendeten Widerrufsregeln nicht ordentlich gestaltet sind. Dies führt dazu, dass sich die Darlehensnehmer einiges sparen können durch neue, geringer verzinste Darlehen, oder die Gesamtablösung von Darlehen ohne Vorfälligkeitszinsen. Wir beraten Sie bei der Abwicklung Ihrer Altverträge und verhandeln die optimalen Lösungen mit den Banken. Wir können dabei auf die Erfahrungen aus einer Vielzahl bereits so abgewickelter Alterträge zurückgreifen und wissen daher, welche Lösungen im Einzelfall zu suchen sind.


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