Vertragsrecht

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, versteht man nicht nur das „Kleingedruckte“. Egal wie man es bezeichnet, schon ein einmal verwendeter Mustervertrag kann als AGB angesehen werden, Verträge mit Kunden sind so gut wie immer AGB. Auch Verträge mit Unternehmern sind häufig AGB.

Das deutsche AGB-Recht unterzieht sowohl Verträge mit Verbrauchern, sowie auch Verträge zwischen Unternehmern einer umfassenden Inhaltskontrolle. Das heißt, in AGB kann nicht alles geregelt werden, was man will, es muss genau geprüft werden, was geht und was nicht.

Ist eine Regelung in AGB unzulässig, so hat das im Normalfall die Unwirksamkeit der Regelung zur Folge. Auch „salvatorische Klauseln“ helfen dann nicht weiter. Daneben sind rechtlich unzulässige AGB auch immer ein Wettbewerbsverstoß und können vom Mitbewerber abgemahnt werden.

Die rechtlich korrekte Erstellung von Musterverträgen und anderen AGB ist daher in allen Fällen die günstigere Alternative zu Rechtsstreitigkeiten und Abmahnungen.


Verbraucherschutz

Der in Europa sehr strenge und umfangreiche Verbraucherschutz muss unbedingt bei der Vertragserstellung beachtet werden, da Verstöße hier oft schwerwiegende Folgen haben. Zu denken ist hier insbesondere an das Widerrufsrecht der Verbraucher, über das korrekt belehrt werden muss.


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