Flüchtlingsunterkünfte

Flüchtlingsunterkünfte

Aktuell im Baurecht: „Flüchtlingsunterkünfte“

thumb_Planen-Bauen-UmnutzenKaum ein Thema bewegt Bürger derzeit mehr als die Fragen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Hierauf hat auch der Gesetzgeber durch eine Überarbeitung des BauGB Ende Oktober 2015 reagiert.

Für Bauträger, Gemeinden, Planer aber auch Anlieger ergeben sich eine Reihe neuer Fragestellungen, nachdem eine Unterkunftsnutzung nun erleichtert in allen bauplanungsrechtlichen Bereichen und Baugebieten unter bestimmten, gesetzlich neu geregelten Voraussetzungen möglich wird. Hieraus entstehen zahlreiche rechtliche Fragestellungen.

Rechtsanwalt Jürgen Linhart informierte im Rahmen eines Info-Vortrags interessierte Zuhörer aus der Baubranchen und Kommunen zum Thema „Flüchtlingsunterkünfte planen – bauen – umnutzen“. Rechtsanwalt Linhart konnte hierbei aus der Praxis berichten, er ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit der Problematik der Flüchtlingsunterbringung nach der jüngste Überarbeitung des BauGB von Ende Oktober 2015 bereits praktisch in ersten Fällen mit diesen Fragen befasst.

Rechtsanwalt Linhart erläuterte den Zuhörern zunächst kurz, woraus sich überhaupt die verschiedenen Bleiberechte für Flüchtlinge und Asylbewerber ergeben, um darauf aufbauend die praktische Relevanz der gesetzlichen Regelungen für Bauprojekte zu erläutern. Er zeigte auf, dass einige Unterkunftsnutzungen an manchem Standort bisweilen baurechtlich noch sehr umstritten sind. Da Rechtsanwalt Linhart auch intensive Erfahrung auf dem Gebiet von Nachbarklagen besitzt, konnte hiervon in verschiedener Konstellation berichten.

Aufgrund der großen Nachfrage wird ein weiterer Vortrag zu diesem Thema am 25. Februar 2016 stattfinden – Interessenten können sich »hierzu noch anmelden«.

» Flyer zum Vortrag