Haft wegen Steuerhinterziehung abgewendet

Haft wegen Steuerhinterziehung abgewendet

Rechtsanwalt Meyer verteidigt Regensburger Gastronomen Haft wegen Steuerhinterziehung abgewendet

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte einen Gastronomen, der in Regensburg ein italienisches Lokal und eine Cocktailbar betreibt, wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Vor dem Landegericht Regensburg wurde der Angeklagte von Rechtsanwalt Jörg Meyer, BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, vertreten.

Gemeinsam mit dem Steuerberater des Angeklagten konnte durch langwierige Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Finanzamt der Sachverhalt jedoch so weit aufgeklärt werden, dass der Steuerschaden bei weit unter einer Million Euro lag. Diese „magische Grenze“ entscheidet oftmals darüber, ob ein Angeklagter in Haft muss, oder ob eine Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Durch den Einsatz und das Know-how des Verteidigerteams um Rechtsanwalt Jörg Meyer konnte eine höhere Haftstrafe verhindert werden, die dann nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können und die der Angeklagte dann hätte absitzen müssen.

Rechtsanwalt Meyer ist regelmäßig als Strafverteidiger in Steuerstrafsachen und in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Er berät unsere Mandanten darüber hinaus bereits im Vorfeld zur Vermeidung von Risiken und Strafen.

Hier finden Sie die Artikel der Mittelbayerischen Zeitung:

» Schwarzgeld: Wirt muss nicht in Haft

» Steuerhinterziehung in Millionenhöhe?