Disko-Betrieb vor dem Ende bewahrt
Neues Jahr, neues Glück – das gilt manchmal in besonderer Weise. Denn spannend ging das Jahr für einen ostbayerischen Gastronomen zu Ende.
Der Betreiber einer Disko sollte – wenn es nach dem Willen des zuständigen Ordnungsamtes gegangen wäre – seinen bisher nur vorläufig erlaubter Diskothekenbetrieb wegen angeblicher häufiger Lärmbelästigungen kurzfristig nach dem Silvestertag einstellen. Dies hätte natürlich das Ende des Geschäftsbetriebs bedeutet und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei der Betreibergesellschaft geführt.
Rechtsanwalt Jürgen Linhart, BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, machte sich sofort nach der Beauftragung noch am 30.12.2015 daran, mit dem zuständigen Ordnungsamt außergerichtlich zu verhandeln. Die Gespräche mit der Behörde wurden von beiden Seiten sehr bedacht und konstruktiv geführt. Rechtsanwalt Linhart konnte so durch seine fundierte rechtliche Argumentation nicht nur die Schließung der Disko verhindern sondern auch zugleich einen endgültigen Betrieb auf einer neuen Bescheidgrundlage sicherstellen. Ein guter Start ins neue Jahr.