Neues Sanierungsrecht: Gesetzesentwurf sieht Verschärfung der Risiken für Geschäftsführer vor
Seit wenigen Tagen liegt der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vor (SanInsFoG). Kernstück dieses Gesetzes ist das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
Das StaRUG ermöglicht nun auch außerhalb der Insolvenz weitgehende Eingriffe in Gläubigerrechte (Insolvenzplan light außerhalb der Insolvenz). Hierdurch wird den Unternehmen eine neue Möglichkeit zur Sanierung an die Hand gegeben, ohne dass formell ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Auf der anderen Seite enthält das neue Gesetz aber eine deutliche Verschärfung der Geschäftsführerpflichten und damit auch der Haftungsrisiken. Geschäftsführer und Vorstände aber auch Aufsichtsräte müssen sich dieser neuen Risiken bewusst werden.
Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren nun noch beobachten und regelmäßig darauf reagieren. Für alle Interessenten werden wir auch noch in diesem Jahr eine Infoveranstaltung anbieten.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Steinhofer, Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater gerne zur Verfügung.