RA Steinhofer und RA Dr. Dobmeier informieren Steuerberater

RA Steinhofer und RA Dr. Dobmeier informieren Steuerberater

BLTS-Anwalt Jürgen Steinhofer und Insolvenzverwalter Dr. Rudolf Dobmeier, Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich, informierten am 24.01.2018 Steuerberater im Rahmen eines Infovortrags über Neuerung im Bereich des Insolvenzrechts. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 26.01.2017 die Haftungsrisiken für Steuerberater deutlich verschärft hat. Diese Änderung der Rechtsprechung führt nun zu erheblichen Prüfungs- und Hinweispflichten für steuerliche Berater bei Krisen-Mandaten.

Nun, ein Jahr nach dieser grundlegenden Rechtsprechungsänderung, zeichnen sich erste Tendenzen ab und es wird eines klar: die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung der Steuerberater wurde und wird massiv erweitert. RA Steinhofer und RA Dr. Dobmeier konnten hierbei auf die Entwicklungen zurückgreifen, die sich aus vielen Kommentierungen des Urteils und Aussagen auf diversen Tagungen von Insolvenzverwaltern und Insolvenz-Spezialisten ergeben.

Fazit dieses Vortrags: Die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung der Steuerberater wurde durch das Urteil verschärft und viele Insolvenzverwalter sehen darin nun eine Chance, die Insolvenzmasse durch Ansprüche gegen die Steuerberater zu mehren. Dahinter steckt immer die Überlegung, dass der Steuerberater über eine solvente Haftpflichtversicherung verfügt. Aber Achtung: Die hier diskutierten Ansprüche dürften oftmals zu einem Rückgriffsanspruch der Versicherung gegen den Steuerberater führen. Steuerberater in Krisen-Mandaten sollten daher frühzeitig für eine spezialisierte Begleitung dieser Mandate durch Insolvenz-Experten sorgen.