COVID 19-Arbeitsschutz: Beipackzettel zum Arbeitsschutz

COVID 19-Arbeitsschutz: Beipackzettel zum Arbeitsschutz

Zum 10.08.2020 hat die Bundesregierung nunmehr die bereits im April 2020 gefassten Arbeitsschutzstandards im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nochmals konkretisiert, (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der Fassung vom 10.08.2020)

Hierbei wurden die sogenannten AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske – die uns seit Beginn der Covid-19-Pandemie begleiten für den Arbeitsplatz nochmals umfassend konkretisiert und eine für den Arbeitgeber zu ergreifende Maßnahmenliste aufgestellt, um trotz Arbeit am Arbeitsplatz hinreichend Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 zu gewährleisten.

Die vom Arbeitgeber sicherzustellenden Schutzmaßnahmen werden dabei gegliedert in technische, organisatorische und personenbezogene. Der Arbeitgeber hat zwingend einen Organisationsplan hinsichtlich der Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsräume, wie Küche, Kantine, Sanitärräume, etc. aufzustellen um sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. In diesem Zusammenhang sind unter Umständen, wie bereits üblich, auch Markierungen auf dem Boden durch den Arbeitgeber anzubringen oder Trennungen der Arbeitsplätze vorzunehmen. Oberstes Ziel bei diesem konkretisierten Maßnahmenkatalog ist die Gewährleistung der Abstandsregelung und die Trennung der Atembereiche zwischen den Beschäftigten, bzw. den Beschäftigten und den Kunden, während der Arbeit- und der Pausenzeiten.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber für eine hinreichende Be- und Durchlüftung zum Austausch der Atemluft sicherzustellen. Auch hier gibt die Bundesregierung dem Arbeitgeber eine ausführliche to-do-Liste an die Hand. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird, wobei die Desinfektion nicht nur den Arbeitnehmern gilt sondern auch eine regelmäßige Desinfektion sämtlicher Arbeitsmittel, Werkzeuge, Türklinken etc. zu gewährleistet sein muss.

Zusammenfassend handelt es sich bei der Konkretisierung der bereits festgesetzten Arbeitsschutzstandards auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes um einen ausführlichen Beipackzettel und Maßnahmenkatalog für den Arbeitgeber zur Gewährleistung eines verstärkten Infektionsschutzes am Arbeitsplatz nach Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zur Einhaltung der sogenannten AHA-Regeln.

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