Update: Ruhen der Approbation wegen Ermittlungen zu Steuerhinterziehung

Update: Ruhen der Approbation wegen Ermittlungen zu Steuerhinterziehung

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist schon für sich genommen unangenehm. Oftmals haben aber solche Ermittlungsverfahren noch viel weitergehende und unangenehmere Folgen. Wie erst kürzlich wieder durch die Rechtsprechung bestätigt wurde, kann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung schon dazu führen, dass das Ruhen einer ärztlichen Approbation angeordnet wird für die Dauer des Ermittlungsverfahrens. Hier besteht daher von Beginn an dringender Handlungsbedarf.

Nach § 6 Abs. 1 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn gegen einen Arzt wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, die zur Feststellung der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs führen kann. Eine strafrechtliche Verurteilung ist hierfür NICHT Voraussetzung. Unwürdig ist ein Arzt nach obergerichtlicher Rechtsprechung, wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird. Unwürdig ist ein Arzt aber auch dann, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist. Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei verständiger Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lässt.

Das mit der ärztlichen Berufsausübung verbundene Vertrauen darauf, dass der Arzt wirtschaftliche Interessen dem Wohl des Patienten unterordnet, lässt sich dann nicht mehr rechtfertigen, wenn der Arzt unter Verletzung von Strafgesetzen seine eigenen Vermögensinteressen verfolgt und dadurch Schäden bei öffentlichen Kassen in Kauf nimmt. In diesem Fall kann die Behörde nach pflichtgemäßen Ermessen das Ruhen der Approbation anordnen, was gleichbedeutend mit einem Berufsverbot während laufendem Ermittlungs- und Strafverfahren ist. Nachdem die Verfahrensdauer bei Steuerstraftaten durchaus auch einige Jahre betragen kann, stellt sich dieses Eingriffsinstrumentarium als „scharfes Schwert“ dar. Es muss daher dringend von Beginn an ein versierter rechtlicher Berater beziehungsweise Strafverteidiger hinzugezogen werden, der weiß, auf welche Art und Weise er mit den verschiedenen beteiligten Behörden kommunizieren muss, um Schäden für die Betroffenen zu vermeiden.