Erfolgreich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – Bebauungsplan der Gemeinde Donaustauf rechtswidrig.
RA Jürgen Linhart konnte als Anwalt des Fürstlichen Hauses Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch einen erfolgreichen Normenkontrollantrag die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans der Gemeinde Donaustauf erreichen. Die Gemeinde Donaustauf hatte versucht, durch eine Bebauungsplan die geplante Bebauung und Nutzung des Areals rund um das alte Forsthaus stark zu begrenzen. Durch die erfolgreiche Klage ist nun der Weg frei für die weitere Planung der Zukunft des Areals.
Hier einige Pressebeiträge dazu:
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/gericht-thurn-und-taxis-donaustauf-100.html