CORONA-Krise: Betriebsschließung in Gastronomie und Hotelgewerbe – Was nun?
Viele Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe stehen aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der „Corona-Krise“ vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der Betrieb steht still! Keiner kann aktuell sagen, wie lange. Die allermeisten Zahlungen laufen allerdings weiter. Der Blick fällt in der aktuellen Situation primär auf das stattlich geschnürte „Soforthilfepaket“.
Bitte sichten Sie aber auch Ihre privaten „Betriebsversicherungen“.
Einige Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe haben für eine solche Krisensituation versicherungsrechtlich Vorkehrungen in der Vergangenheit getroffen, ohne allerdings zu wissen, dass gegebenenfalls in der jetzigen Situation der Betriebsschließung Leistungsansprüche bestehen. Diese können sich unter gewissen Umständen aus gewerblichen Betriebsausfall –und Betriebsschließungsversicherungen ergeben.
Maßgeblich ist hier, ob Betriebsschließungen aufgrund von Maßnahmen im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Versicherungspaket inkludiert sind. Bei der Prüfung und rechtlicher Bewertung des Umfangs Ihres Versicherungsschutzes beraten wir Sie gerne.
Aus unserer Beratungspraxis haben wir die Erfahrung, dass viele Versicherungen eine entsprechende Leistung mit der Begründung verweigern, dass das „Corona-Virus“ explizit nicht im Infektionsschutzgesetz genannt ist. Diese Auffassung ist nach unserer Einschätzung rechtlich falsch. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Versicherungsvertrages war die aktuelle Ausprägung des „Corona-Virus“ schlichtweg nicht bekannt und fand deshalb auch noch keinen Niederschlag im Infektionsschutzgesetz. Bei einer strengen Anwendung der versicherungsrechtlichen Regelungen würde aber der Versicherungsschutz in der aktuellen Krisensituation schlichtweg leerlaufen. Diese Regelungslücke ist rechtlich nach unserer Auffassung allerdings durch Auslegung versicherungsrechtlichen Regelungen zu schließen.