BLTS informiert Geschäftsführer und Vorstände über Haftungsgefahren

BLTS informiert Geschäftsführer und Vorstände über Haftungsgefahren

Im Rahmen eines Unternehmerfrühstücks in Cham informierten die Rechtsanwälte Gerald Tix und Jürgen Steinhofer rund 15 Geschäftsführer und Vorstände mittelständischer Unternehmer aus der Region Cham über mögliche Haftungsgefahren von Unternehmenslenkern bei deren täglicher Arbeit. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Hinweis, dass Geschäftsführer und Vorstände bei einem Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflichten – was schon bei alltäglichen Geschäften der Fall sein kann – persönlich haften können. Diese persönliche Haftung umfasst zum einen eine strafrechtliche Verantwortung – also die Begegnung mit dem Staatsanwalt – wie auch die zivilrechtliche Haftung, die immer bedeutet, dass der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für etwaige verursachte Schäden einzustehen hat. Zusammen mit der Riederer Versicherungsmakler GmbH aus Chamerau wurden ebenfalls die Vorteile und Chancen einer sogenannten D&O-Versicherung erörtert, die es ermöglicht, Geschäftsführer und Vorstände gegen derartige Risiken abzusichern.

 

Fazit der Veranstaltung war, dass die Haftungsgefahren nicht nur für die Lenker großer Konzerne bestehen, sondern mittlerweile – aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses und Drucks – gerade auch Geschäftsführer und Vorstände kleiner und mittelständischer Unternehmen treffen können. Mit einer gewissen Umsicht, einer begleitenden rechtlichen Beratung und einem passenden Versicherungskonzept können sich jedoch Schäden für Geschäftsführer und Vorstände regelmäßig vermeiden lassen.