Vorkaufsrecht abgewehrt – Eigentumsrechte für Landwirt gesichert

Vorkaufsrecht abgewehrt – Eigentumsrechte für Landwirt gesichert

Flächenknappheit ist ein Problem vieler sich für die Zukunft rüstender Landwirtschaftsbetriebe. Aber auch Gewerbetreibende kennen die Schwierigkeiten einer Erweiterung. Kommunen und Immobilienunternehmen wiederum brauchen Land, um neue Baugebiete und wichtige Infrastrukturprojekte voranzutreiben und müssen dabei den steigenden gesetzlichen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung tragen, was zusätzlichen Flächenbedarf auslöst. In diesem Spannungsfeld gewinnen das Landpachtrecht, aber auch die verschiedenen Vorkaufsrechtsmöglichkeiten der öffentlichen Hand zunehmend an Bedeutung.

In einem Verfahren vor der 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg konnte ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, das eine Gemeinde über die Untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamts ausüben ließ, abgewehrt werden. Die Gemeinde wollte aus Naturschutzgründen Eigentümerin von Grundstücken an einem Bachlauf werden, die der kaufende Landwirt von den Erben seiner langjährigen Verpächterin erwerben und im Rahmen seines Vollerwerbsbetriebs weiter bewirtschaften wollte. Die Gemeinde beabsichtigte, diesem Kauf entgegen zu treten und beantragte beim Landratsamt die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, woraufhin das Landratsamt einen entsprechenden Bescheid erließ.

Rechtsanwalt Jürgen Linhart, BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, ging für den Landwirt gegen diesen Bescheid vor. Mit Urteil vom 05.04.2016 hob nun das Verwaltungsgericht den Bescheid nach ausführlicher mündlicher Verhandlung und umfassender Abwägung aller relevanten Punkte auf. Das Verwaltungsgericht zeigte hierbei zutreffend bereits formelle Mängel des Ausübungsverfahrens auf.

Aber auch inhaltlich sind Vorkaufsrechte nur rechtmäßig ausübbar, wenn behördenseits gewisse Hürden genommen werden können. Wir Käufern und Verkäufern ist zu empfehlen, auf die Möglichkeiten der Vorkaufsrechtsausübung bereits im Vorfeld zu achten und gegebenenfalls Rat einzuholen.