BGH: Auch Beihilfe oder Anstiftung führen zum Geschäftsführungsverbot

BGH: Auch Beihilfe oder Anstiftung führen zum Geschäftsführungsverbot

Da bei einer GmbH vieles von der Integrität des Geschäftsführers abhängt, regelt § 6 GmbHG, unter welchen Voraussetzungen eine Person Geschäftsführer einer GmbH sein darf. Unter anderem heißt es dort, dass nicht Geschäftsführer sein kann, wer wegen bestimmter Straftaten...

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