Neues im „Fall Tretzel“: Staatsanwaltschaft legt neue Erkenntnisse offen

Neues im „Fall Tretzel“: Staatsanwaltschaft legt neue Erkenntnisse offen

Im Zuge des sogenannten „Zweiten Wolbergs-Prozesses“ verkündete die Regensburger Staatsanwaltschaft heute, dass es neue Erkenntnisse gebe, wonach bestimmte Spenden aus den Jahren 2015 und 2016, die auch Grundlage der Verurteilung im „Ersten Wolbergs-Prozess“ waren, nicht in den Rechenschaftsberichten der Bundes-SPD enthalten seien. Dies hat massiven Einfluss auf das Urteil im „Ersten Wolbergs-Prozess“. Der Angeklagte Tretzel wurde dort wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch die Staatsanwaltschaft sieht aufgrund der neuen Erkenntnisse diese Verurteilung mit anderen Augen, in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es hierzu: „Deshalb wird die Staatsanwaltschaft eine Überprüfung des Schuldspruchs durch den Bundesgerichtshof im Hinblick auf das Rechenschaftsjahr 2015 auch zugunsten der Angeklagten Tretzel und (…) veranlassen.“

Der Angeklagte Tretzel wird ebenfalls die Revision gegen das bisher noch nicht in schriftlicher Form vorliegende Urteil des Landgerichts Regensburg führen. „Die nun neu veröffentlichten Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft zeigen einmal mehr, auf welch wackligen Beinen die Verurteilung unseres Mandanten Tretzel steht. Wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil in der Revision keinen Bestand haben wird“, so BLTS-Rechtsanwalt und Jörg Meyer.

Hier geht’s zur Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Regensburg…