Insolvenzen in Bayern: Zahlen, Ursachen und rechtliche Entwicklungen im Überblick
Die Insolvenzlage in Deutschland – und damit auch in Bayern – hat sich in den vergangenen Monaten erheblich verschärft. Nach einem bereits schwierigen Jahr 2025 markiert das erste Quartal 2026 einen traurigen Rekord: So viele Unternehmenspleiten wie seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Gläubiger, Geschäftsführer und Arbeitnehmer stellen sich dabei drängende rechtliche Fragen. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Lage in Bayern, beleuchten bekannte Fälle aus der Region und informieren über die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen.
Die aktuelle Insolvenzlage in Bayern: Zahlen und Trends
(Stand: April 2026)
Deutschlandweit auf dem höchsten Stand seit 14 Jahren
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen registriert – ein Anstieg von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Stand seit 2014 . Und der Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2026 wurden laut dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) bereits 4.573 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften gezählt – der höchste Stand seit dem dritten Quartal 2005 und damit sogar höher als auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise 2009 . Allein im März 2026 wurden 1.716 Fälle verzeichnet – ein Wert, der 71 Prozent über dem Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019 liegt . Für das Gesamtjahr 2026 prognostiziert CRIF Deutschland rund 24.800 Insolvenzen (+3 %) . Nach Einschätzung von Allianz Trade gefährden die Insolvenzen in diesem Jahr mehr als 200.000 Arbeitsplätze bundesweit .
Bayerns Position im bundesweiten Vergleich
Bayern nimmt im bundesweiten Vergleich eine ambivalente Rolle ein: Absolut betrachtet gehört der Freistaat mit 3.316 Firmeinsolvenzen im Jahr 2025 zu den am stärksten betroffenen Bundesländern – lediglich Nordrhein-Westfalen (6.502 Fälle) verzeichnet mehr . Gemessen an der relativen Insolvenzdichte – also der Zahl der Pleiten je 10.000 Unternehmen – steht Bayern mit 56 Fällen jedoch deutlich besser da als der Bundesdurchschnitt von 77 Fällen und gehört damit zu den stabilsten Bundesländern .
Dennoch ist Entwarnung verfrüht: Im März 2026 wurden in Bayern regionale Höchstwerte seit Beginn der IWH-Erhebungen im Jahr 2020 registriert . Zudem gelten laut CRIF derzeit 42.560 Unternehmen in Bayern als insolvenzgefährdet – das entspricht einem Anteil von 7,2 Prozent aller bayerischen Firmen .
Die betroffenen Branchen
Besonders hart trifft die aktuelle Entwicklung das Baugewerbe, den Handel sowie Verkehr und Logistik. Im Januar 2026 verzeichnete das Gastgewerbe mit 9,1 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen bundesweit die höchste Quote aller Branchen . Im März 2026 wurden im Baugewerbe, im Handel und bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen die höchsten jemals gemessenen Insolvenzzahlen seit Beginn der IWH-Erhebungen registriert .
Bekannte Fälle aus Bayern – wenn etablierte Namen ins Straucheln geraten
Die abstrakten Zahlen bekommen ein Gesicht, wenn man auf konkrete Insolvenzverfahren aus dem Freistaat blickt:
Feneberg Lebensmittel GmbH – Schutzschirmverfahren in Kempten
Der bekannteste aktuelle Fall aus Bayern ist der Allgäuer Lebensmittelhändler Feneberg. Anfang Januar 2026 stellte die Feneberg Lebensmittel GmbH beim Amtsgericht Kempten einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens (§ 270d InsO) . Das Unternehmen – mit rund 3.000 Beschäftigten und 73 Märkten einer der größten selbstständigen Lebensmittelhändler Deutschlands – hatte zuletzt seit dem Geschäftsjahr 2020/21 keine schwarzen Zahlen mehr geschrieben und in 2024/25 bei einem Umsatz von 478 Millionen Euro einen Verlust von mindestens zehn Millionen Euro angehäuft . Das Schutzschirmverfahren soll eine Sanierung unter eigener Regie ermöglichen: Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein Sachwalter überwacht das Verfahren, und externe Sanierungsexperten begleiten den Prozess. Ziel ist eine „umfassende wirtschaftliche und strukturelle Neuaufstellung“ .
Das Feneberg-Verfahren illustriert exemplarisch, wie das Schutzschirmverfahren als rechtliches Instrument der geordneten Sanierung eingesetzt werden kann: Es gewährt dem Schuldner Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und verschafft ihm die notwendige Zeit, ein Sanierungskonzept zu entwickeln.
Karl Höfner (Baiersdorf) und German Bionic (Augsburg)
Im Dezember 2025 folgte der traditionsreiche fränkische Musikinstrumentenbauer Karl Höfner aus Baiersdorf – weltbekannt durch seinen E-Bass, den Paul McCartney der Beatles spielte. Das seit 1887 bestehende Unternehmen mit 54 Mitarbeitern musste Insolvenz anmelden . Bereits im November 2025 traf es das Augsburger Hightech-Startup German Bionic, einen Entwickler und Hersteller von Exoskeletten: Eine gescheiterte Finanzierungsrunde führte trotz positiver Umsatzentwicklung zu einem Liquiditätsengpass .
Diese Fälle zeigen: Insolvenzen treffen nicht nur strukturschwache oder schlecht geführte Unternehmen, sondern auch innovative Technologieunternehmen und Traditionsbetriebe mit langer Geschichte.
Rechtliche Entwicklungen: Was sich gerade ändert
Die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts
Eine wichtige Weichenstellung kommt aus Europa: Am 10. März 2026 hat das Europäische Parlament seine Position zur EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts angenommen . Die Richtlinie verfolgt einen selektiven Harmonisierungsansatz – sie will nicht 27 nationale Insolvenzordnungen ersetzen, sondern in zentralen Bereichen Mindeststandards schaffen, um grenzüberschreitende Investitionen berechenbarer zu machen und Verfahren effizienter zu gestalten .
Die wichtigsten geplanten Regelungsbereiche:
- Insolvenzanfechtung: Harmonisierung der nationalen Anfechtungsvorschriften, damit gläubigerbenachteiligende Vermögensverschiebungen vor Verfahrenseröffnung EU-weit wirkungsvoller rückgängig gemacht werden können .
- Pre-Pack-Verfahren: Ein europäischer Rahmen für vorbereitende Unternehmensverkäufe soll sicherstellen, dass Unternehmen oder Unternehmensteile bereits vor der formellen Verfahrenseröffnung strukturiert verkauft werden können – für die Praxis oft der Unterschied zwischen dem Erhalt eines funktionierenden Betriebs und der bloßen Einzelverwertung von Vermögensgegenständen .
- Directors‘ Duties / Organhaftung: Einheitlichere Pflichten für Geschäftsleiter von Unternehmen in der Krise, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts der Insolvenzantragstellung .
- Gläubigerausschüsse: Mindeststandards für die Interessenvertretung der Gläubiger im Verfahren .
Für Deutschland werden die Auswirkungen vergleichsweise gering sein, da das deutsche Recht bereits hohe Standards kennt – beispielsweise strenge Insolvenzantragspflichten nach § 15a InsO und präventive Restrukturierungsmöglichkeiten nach dem StaRUG . Besonders relevant wird die Richtlinie jedoch für grenzüberschreitende Sachverhalte: Internationale Finanzierungen, Konzernstrukturen und Distressed-M&A-Transaktionen werden durch einheitlichere europäische Anfechtungsfristen und Pre-Pack-Regeln planbarer .
BGH stärkt Schutz von Geschäftsführern bei Insolvenzverschleppungshaftung
In einem wichtigen Urteil vom 19. November 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Insolvenzverschleppungshaftung und deren Deckung durch D&O-Versicherungen Stellung genommen und dabei – zumindest teilweise – Entwarnung für Geschäftsleiter gegeben . Das Urteil ist für alle Geschäftsführer relevant, die im Rahmen einer Krise ihrer Gesellschaft tätig waren und sich nun möglicherweise persönlichen Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen.
Insolvenzanfechtung von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)
Unverändert akut bleibt das Thema der Insolvenzanfechtung von Gesellschafterdarlehen: Zahlt eine Gesellschaft in der Krise Darlehen an ihre Gesellschafter zurück, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen bis zu einem Jahr rückwirkend anfechten (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Bei der Bestellung von Sicherheiten für Gesellschafterdarlehen beträgt der anfechtungsrelevante Zeitraum sogar zehn Jahre . Der BGH hat die Voraussetzungen dieser Anfechtungstatbestände in jüngerer Zeit mehrfach konkretisiert, zuletzt mit Urteil vom 18. April 2024 zur Frage, wie eine gesellschaftergleiche Stellung durch Änderungsvereinbarungen wieder entfallen kann .
Was bedeutet das für Sie?
Die aktuelle Insolvenzlage in Bayern betrifft eine Vielzahl von Akteuren – und zwar nicht erst dann, wenn es zu spät ist:
- Geschäftsführer und Vorstände sollten die Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: Bei Zahlungsunfähigkeit besteht eine Antragspflicht binnen drei Wochen, bei Überschuldung binnen sechs Wochen (§ 15a InsO). Wer zu spät handelt, riskiert eine persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann Haftungsrisiken erheblich reduzieren.
- Gesellschafter sollten sich bewusst sein, dass Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen auch dann anfechtbar sein können, wenn sie bereits vor Monaten oder Jahren erfolgten. Eine sorgfältige Strukturierung von Gesellschafterfinanzierungen ist daher wichtig.
- Gläubiger – von Lieferanten über Banken bis hin zu Arbeitnehmern – sollten im Krisenfall schnell handeln, ihre Forderungen sichern und frühzeitig prüfen, welche Rechte ihnen im Insolvenzverfahren zustehen.
- Investoren und Unternehmenskäufer, die an Distressed-M&A-Transaktionen interessiert sind, sollten die bevorstehenden europäischen Änderungen beim Pre-Pack-Verfahren im Blick behalten – diese können neue Chancen, aber auch neue rechtliche Anforderungen mit sich bringen.
Wenn Sie Fragen zur Krisensituation Ihres Unternehmens, zu Ihren Rechten als Gläubiger oder zu den rechtlichen Möglichkeiten der Sanierung haben, sprechen Sie uns gerne an. Frühzeitiges Handeln schützt – und schafft Spielraum für Lösungen.
Unser Experte in dieser Angelegenheit: RA Jürgen Steinhofer, Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an uns.


