Straßenführung verändert – Enteignung verhindert
Durch den geplanten Bau einer Umgehungsstraße sollte ein Grundstückseigentümer enteignet werden. Für die Wunschtrasse einer oberpfälzer Kommune wäre erheblicher Flächenbedarf erforderlich und das Wohnanwesen des Mandanten zudem noch vom Verkehrslärm betroffen gewesen.
Nach langen Verhandlungen während eines von der Gegenseite bereits eingeleiteten Enteignungsverfahrens gelang es Rechtsanwalt Linhart, die Gegenseite sowohl auf eine andere Trassenführung zu verweisen als auch den hierzu erforderlichen Grunderwerb äußerst günstig mit Konditionen, die über einen üblichen Kaufpreis deutlich hinausgehen, für den Grundstückseigentümer zu gestalten – die deutlich bessere Alternative zur Enteignung mit weit geringerer Entschädigung.