Update – Neuer Bussgeldkatalog: Einspruch einlegen – Fahrverbote unwirksam

Update – Neuer Bussgeldkatalog: Einspruch einlegen – Fahrverbote unwirksam

Kleiner Fehler-große Wirkung:

Seit 28.04.2020 ist die neue StVO-Novelle nun in Kraft und dies mit erheblich verschärften Strafen.

Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts droht aktuell ein einmonatiges Fahrverbot.

Allerdings sind die Neuregelungen zum Fahrverbot aufgrund eines kleinen Fehlers unwirksam, da im Rahmen der 54. Änderungsverordnung zur StVO ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 GG stattgefunden hat. Nach dieser Vorschrift ist in der Änderungsverordnung zu zugrundeliegende Ermächtigungsgrundlage zu nennen. Dies geschah allerdings nicht für den Bereich „Fahrverbot“, sondern nur für die Bereiche „neue Verwarnungen“ und neue „Bussgelder“.

Die neuen Regelfahrverbote können aktuell somit nicht mehr verhängt werden.

Wir empfehlen: Unbedingt Einspruch einlegen! Wir unterstützen Sie gerne.

Lösungen auch für bereits rechtskräftige Fahrverbote und Fahrverbote in Vollstreckung!

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