Darlehenswiderruf EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Widerrufsbelehrungen der Banken zu Darlehensverträgen zwischen 2010 und 2016 sind unwirksam.
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Die Darlehensnehmer wurden nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt, es besteht daher ein „ewiges“ Widerrufsrecht.
Sofortliquidität durch Rückabwicklung des Altvertrages – Rückzahlung sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen und Nutzungsentschädigung auf bereits geleistete Beträge.
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Welche Verträge sind betroffen?
Insbesondere Immobiliendarlehen, die im Zeitraum zwischen 11.06.2010 und 20.03.2016 abgeschlossen wurden.
Was heißt das für Darlehensnehmer?
Verbraucher (wer also das Darlehen nicht für unternehmerische Zwecke nutzt) können solche Darlehensvertrag noch heute widerrufen. Das bedeutet:
- Rückzahlung Darlehen durch ein neues, günstigeres Darlehen zurück
- Zahlung eine Nutzungsentschädigung an die Bank im Bereich der vereinbarten Zinsen
- Der Darlehensnehmer erhält sämtliche geleisteten Zahlungen auf Zins und Tilgung vollständig zurück
- Außerdem erhält der Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung von der Bank
Was braucht man?
Zur Refinanzierung ist in der Regel ein neues Darlehen notwendig. Hier können wir auf ein Netzwerk an Finanzierern zurückgreifen, die sich gerne darum kümmern.
Zur Durchsetzung der Ansprüche ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Auch hier können wir über unser Netzwerk weiterhelfen.
Was sind die nächsten Schritte?
- Sie übergeben BLTS die Unterlagen zur kostenfreien Erstprüfung.
- Nach dieser Erstprüfung bespricht BLTS die Chancen eines Widerrufs, die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und der Rechtschutzdeckung mit Ihnen.
- BLTS setzt dann Ihre Ansprüche bei Rechtsschutzdeckung ohne Kostenrisiko durch.