Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftstrafrechtliche Risiken für Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen können sich schon durch vermeintlich „normale“ Handlungen einer Untreue zu Lasten des Unternehmens oder eines Betrugs zu Lasten eines Geschäftspartners schuldig machen. Die Strafverfolgungsbehörden gehen hier sehr schnell von Straftaten aus. Diese Risiken bestehen im Übrigen auch in sogenannten Ein-Mann-Gesellschaften unverändert.

Insolvenzverschleppung

Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet bei vorliegen von Insolvenzgründen unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Antrag nicht oder schlicht zu spät gestellt, machen sich (alle) Geschäftsführer – auch faktische Geschäftsführer – bzw. Vorstände des Unternehmens einer Insolvenzverschleppung strafbar.

Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Tun sie das nicht, so machen sich die Geschäftsführer und Vorstände strafbar. Von der Strafbarkeit umfasst sind auch alle Fälle, in denen – aus welchen Gründen auch immer – die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht bezahlt werden.

Bankrottstraftaten

Im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren drohen immer auch Strafbarkeiten wegen sogenannter Bankrottstraftaten. Diese können beispielsweise bei Vermögensverschiebungen oder Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung vorliegen. Da die Staatsanwaltschaft immer in Insolvenzverfahren involviert wird, werden auch diese Straftaten regelmäßig verfolgt.


Effiziente Verteidigung

Gerade in Wirtschaftsstrafsachen geht es nicht nur um die strafrechtliche Verurteilung. In der Regel haben solche Straftaten auch eine sehr weitgehende persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen zur Folge, was nicht selten zur Privatinsolvenz führt.

Es geht aber auch darum, weiterhin wirtschaftlich tätig sein zu dürfen und darum, die öffentliche Wahrnehmung nicht zu gefährden.

Wir bieten unseren Mandanten aufgrund unserer Spezialisierung das Wissen und die Erfahrung, die nötig sind, um eine erfolgreiche Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen zu erreichen. Denn ohne Verständnis der wirtschaftlichen Abläufe und der jeweiligen Rechtsmaterien (z.B. Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmerberatung oder Steuerstrafrecht) lassen sich Wirtschaftsstraftaten oder Vorwürfe nicht verstehen.

Zur effizienten Verteidigung gehört es auch, möglichst früh die Weichen im Verfahren so zu stellen, dass die bestmöglichen Ergebnisse erreicht werden können. Oftmals können schon im Vorfeld öffentlicher Prozesse Absprachen erreicht werden, die eine negative Wirkung in der Öffentlichkeit und eine persönliche Haftung verhindern oder zumindest minimieren!

Wir schätzen die Lage unserer Mandanten offen und transparent ein. Wir wissen mit wem wir sprechen müssen und was gesagt oder nicht gesagt werden muss.


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