Vertriebsrecht

Handelsvertreter

Bei Gestaltung und Abschluss von Handelsvertreterverträgen sind eine Reihe von wichtigen rechtlichen aber auch praktischen Problemen und Fragestellungen zu beachten. Die entsprechenden Regelungen müssen individuell auf den Bedarf der Beteiligten abgestimmt werden. Musterverträge helfen hierbei wenig, da diese die speziellen Eigenheiten des Vertriebsnetzwerkes in der Regel nicht abbilden.

Klassische Streitfragen im Handelsvertreterrecht sind die Anwendung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Entstehung von Provisionen sowie Provisionsvorschüssen, Kündigung, Grund und Höhe des Ausgleichsanspruchs oder nachvertragliche Wettbewerbsabreden sowie Abrechnungen. Auch Fragen der stets streitanfälligen Bestandsübertragung gehören dazu.

Wir helfen bei der Gestaltung solcher Vertriebsnetze oder bei Fragen der Einbindung einzelner in Netzwerke indem wir die vertraglichen Situationen verständlich gestalten und regelmäßig überprüfen. Sollte es einmal Streit geben, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Hintergrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Vertriebsverträgen und Vertriebsnetzwerken.


Vertriebsnetzwerke

Gerade beim Auf- und Ausbau einer unternehmerischen Tätigkeit stellt sich die Frage, wie denn der Vertrieb der Produkte erfolgen soll. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es oftmals sinnvoll, den Vertrieb außerhalb des eigenen Unternehmens zu organisieren, als Handelsvertreter, Fachhändler oder aber gruppeneigenes Vertriebsunternehmen. Wir unterstützen Sie hier bei der Konzeptionierung Ihres Vertriebsnetzwerkes. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die am besten geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen und gestalten die Vertriebsverträge nach Ihren Interessen und Zielen. Durch eine regelmäßige Prüfung und Anpassung der Vertragslage stellen wir sicher, dass die Entwicklung Ihres Unternehmens auch in den Verträgen berücksichtigt wird.


Finanz- und Versicherungsvertrieb

Wesentlicher Faktor der Vertriebslandschaft ist der Versicherungs- und Finanzvertrieb. Doch das Geschäft der Finanz- und Versicherungsindustrie ist gerade in den letzten Jahren rechtlich immer anspruchsvoller geworden. Die regelmäßigen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen verlangt von Finanzvertrieben erhöhte Aufmerksamkeit. Dies betrifft vor allem die weitreichenden Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Wir beraten und vertreten Makler, Agenten und Vertriebsorganisationen in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Dies umfasst die regelmäßige Anpassung der Strukturen und Verträge an die jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen genauso wie den Umgang mit Aufsichtsbehörden (Bafin, etc.) und die Abwehr von Haftungsansprüchen.


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