Partner finden.

Kümmern Sie sich um Ihr Business. Wir halten Ihnen juristisch den Rücken frei.

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

"Strafverteidigung ist nicht nur Beruf, sondern vor allem Berufung."

Eine effiziente, zielorientierte Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen ist nach unserer Auffassung ohne vertiefte Spezialkenntnisse, ständige Fortbildung und eine, für Außenstehende oftmals unverständliche, Leidenschaft für das Strafrecht unmöglich. Damit einhergehend ist für uns selbstverständlich, auf allen Gebieten des Strafrechts und in allen Verfahrensstadien zu verteidigen:

Insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sind besondere Spezialkenntnisse erforderlich, die aufgrund unserer Spezialisierung für Sie eingesetzt werden können.

Schon die Beratung zur steuerlichen Selbstanzeige sollte durch einen Strafverteidiger begleitet werden, damit ein Gegengewicht zu den strafprozessualen Ermittlungen geschaffen werden kann. Nach den Änderungen der Anforderungen an die wirksame steuerliche Selbstanzeige im Mai 2011 gilt es, den Fallstricken zu begegnen und Straffreiheit zu erlangen. Wir leisten sowohl die Vorfeldberatung als auch die Verteidigung gegenüber dem Finanzamt bzw. dem Gericht.

Mittelständische Unternehmer sollen für alle Vorkommnisse in ihrem Unternehmen verantwortlich sein. Was passiert aber bei Straftaten von Mitarbeitern zu Lasten des Unternehmens oder bei zumindest zweifelhaften Vorgängen in der Firma? Soll man sofort die Staatsanwaltschaft einschalten? Wir bieten Ihnen die Durchführung interner Ermittlungen (Aufklärung des Sachverhalts, Erstattung von Rechtsgutachten, Verhaltensempfehlungen und Aufzeigen von Risiken) an, die Eingriffe von staatlicher Seite verhindern und eine gesunde Unternehmenskultur schaffen.

In diesem Zusammenhang wird seitens der Ermittlungsbehörden immer mehr auf die Verantwortlichkeit des Unternehmens selbst und die damit zusammenhängenden Aufsichtspflichten hingewiesen. Unternehmensgeldbußen in Höhe von bis zu 1 Mio Euro oder aber auch das Einfrieren von Unternehmensvermögen durch die Staatsanwaltschaft sind die Folge. Für ein Unternehmen bedeuten diese Maßnahmen wenigstens die wirtschaftliche Krise. Die Verteidigung in diesem Bereich erfordert Spezialkenntnisse, die wir gerne für Sie und Ihr Unternehmen vorhalten.

Zudem bieten wir Ihnen die Einrichtung interner Kontrollsysteme in Ihrem Unternehmen, um diesen Aufsichtspflichten gerecht zu werden und nicht selbst - als geschäftsführendes Organ - in die Fokus straf- oder bußgeldrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Die persönliche Haftung wie auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit kann durch diese Kontrollsysteme minimiert werden. Der Vorstand oder die Geschäftsführung kann gewisse gesetzliche Pflichten delegieren, was jedoch innerhalb eines Systems den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden muss.

Sollte es zum "worst case" kommen und Sie müssen sich vor Gericht verantworten, stehen wir Ihnen gerne mit unserer forensischen Erfahrung zu Seite und setzen Ihre Rechte - auch vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen - durch.

Egal ob Ihnen ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz, eine Insolvenzstraftat, ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, eine strafrechtlich relevante Handlung im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit, oder eine Kapital- oder Betäubungsmittelstraftat zur Last gelegt wird, vertreten wir Sie durch unsere jeweiligen Spezialisten engagiert, hartnäckig und falls notwendig auch konfrontativ vom Ermittlungs- und Hauptverfahren über die Revision bis zu verfassungs- und konventionsrechtlichen Rechtsbehelfen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Lassen Sie sich von unserer Erfahrung und Leidenschaft überzeugen.

  • Arztstrafrecht
  • Arzneimittelstrafrecht
  • Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
  • Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Kapitalstrafrecht
  • Revision
  • Umweltstrafrecht
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht/Führerscheinentzug
  • Wiederaufnahme von Strafverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht (Verstöße gegen das AktG, Bilanzstrafrecht, GewG oder KWG) 

 

 

Ihr Ansprechpartner:
Jörg Meyer

Kontakt:
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29

Notfallrufnummer:
+49 178 / 7243254

meyer@blts.de