Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht umfasst ein weites Spektrum spezieller Rechtsmaterien.
Das Tätigkeitsfeld liegt im Spannungsfeld zwischen Bürger und Behörde, in der Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie im Bereich der Beratung von Kommunen.
Oft kann der fachkundige Anwalt gegen noch geringen Kostenaufwand durch das Instrument der Akteneinsicht und einem darauf basierenden Behördengespräch eine Sache in einem noch frühen Verfahrensstadium „in die richtige Bahn lenken“, bevor Bescheide ergehen oder aufwändige und teuere Gerichtsverfahren betrieben werden müssen.
Auch die Möglichkeiten öffentlich-rechtlicher vertraglicher Vereinbarungen werden ohne anwaltlichen Beistand oft zu wenig genutzt, obwohl sie flexiblere Lösungen ermöglichen als die herkömmlichen Verwaltungsverfahren „per Bescheid“.
- Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht, Fachplanungs- und Planfeststellungsrecht
- Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Soldatenrecht
- Wehrpflichtrecht
- Kommunalabgabenrecht, Straßenrecht, Staatshaftungsrecht
- Hochschulzulassungsrecht
- BAföG-Recht
- Schul-, Ausbildungs-, Prüfungsrecht
- Umwelt-, Agrar-, Flurbereinigungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Handwerksordnung usw.)
- Verfassungs-, Europarecht

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