Vergaberecht
Die öffentliche Auftragsvergabe ist mit über 1,6 Billionen EUR Volumen von erheblichem wirtschaftlichen Wert in ganz Europa. Aufgrund der Nachfragemacht der öffentlichen Hand und um Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten hat der Gesetzgeber daher ein spezielles Vergaberecht geschaffen.
Öffentliche Vergabe bei Bauleistungen
Öffentliche Aufträge werden vor allem im Bauwesen vergeben, spielen aber auch in anderen Bereichen eine erhebliche Rolle. Wir beraten Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen ebenso wie die öffentliche Hand (Kommunen, Zweckverbände, Staatstochterunternehmen), die den Vergaberegeln unterliegt und rechtssichere Vergabeverfahren durchführen muss.
Vergaberecht in anderen Bereichen
Unter dem Einfluss des Europa-Rechts hat sich das Vergaberecht im Laufe der letzten zehn Jahre zu eigenem dogmatisch sehr eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Zu beachten ist, dass nicht nur Staat und Kommunen dem Vergaberecht unterliegen, sondern dieses sich oft auch auf Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform erstrecken kann, etwa bei Bauaufträgen mit überwiegenden öffentlichen Zuschüssen oder im sog. Sektorenbereich, z.B. in der Energiewirtschaft, in der Trinkwasserversorgung oder im Verkehrsbereich (Vergabe von ÖPNV-Linien).
Unsere Leistungen
Wir beraten zu allen Fragen des Vergaberechts rund um GWB, VOB/A, VOL/A, VOF und VgV – sowohl Bieter als auch ausschreibende Stellen. Wir vertreten Ihre Interessen im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und –senaten oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit im sog. Unterschwellenbereich.
Kontakt
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