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Energie-, Umwelt- und Agrarrecht

Energierecht
Einen Schwerpunkt unserer umfassenden Beratungstätigkeit bildet der Bereich Erneuerbarer Energien. BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte haben auf diesem Gebiet Erfahrung bei der Projektbegleitung von Vorhaben der

  • Photovoltaik
  • Windkraft
  • Biomasse
  • (Tiefen-)Geothermie
  • Wasserkraft

Unser Beratungsspektrum beleuchtet alle Facetten des Energierechts. Wir beraten und vertreten Betreiber von Kraftwerken, Kommunen, Investoren und Technologieunternehmen in der jeweiligen Rolle als

  • Erzeuger
  • Lieferanten
  • Netzbetreiber
  • Wasserkraft
  • Energiekunden

Dabei unterstützen wir unsere Mandanten mit unser weitgefächerten Kompetenz bei den alltäglichen Fragen, insbesondere bei 

  • Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Unternehmensgründungen und -umgestaltungen
  • Schutz gegen Wettbewerbsverletzungen
  • Vertretung vor Gerichten sowie in außergerichtlichen Verfahren
  • Gestaltung von Kooperationsverträgen (insbes. Joint-Ventures)
  • Vertragskündigungen
  • Durchleitungsvereinbarungen
  • Beistellungsvereinbarungen
  • Aufbau und Betrieb von Versorgungsnetzen
  • Sonderkundenverträgen
  • Rahmenverträgen
  • Genehmigungsverfahren

KOMMIT
Speziell für Kommunen haben BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte das KOMMIT-Konzept entwickelt. Es vebindet die Planungs- und Gewerbesteuerinteressen der Gemeinden mit den Investitionsünschen der Bürger und schafft so eine rechtssichere Plattform für Kommunale Energierzeugung mit Bürgerbeteiligung.

Umwelt- & Agrarrecht
Das moderne Umweltrecht berührt viele Bereiche des Rechts und ist bei der Realisierung vieler Vorhaben, von der Biogasanlage über den Bebauungsplan für ein Wohngebiet bis hin zum Windpark, an vielen Stellen präsent und bedarf im besonderen der spezialisierten Begleitung. Viele Großvorhaben scheitern heute ausschließlich an ungelösten Fragen aus dem Bereich des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), des Artenschutz- oder allgemeinen Naturschutzrechts. Auch im Immissionsschutzrecht ist ohne rechtlichen Rat ein Projekt oft nicht in angemessener Zeit erfolgreich zur Genehmigungsreife zu führen.

Ihr Vorteil: BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte kennen das Umweltrecht aus jedem Blickwinkel. Neben Vorhabensträgern aus Industrie, Energie -und Immobilienwirtschaft fließt in die Projektberatung auch die Prozesserfahrung aus der Vertretung von Nachbarklägern, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden.

Enge Bezüge hat das moderne europäische und deutsche Umweltrecht zu den Problemen der Agrarbranche. Folgerichtig berät BLTS daher zahlreiche Land- und Forstwirtschaftsunternehmen. Wie kaum eine andere Berufsgruppe sind Landwirte einem ständigen Strukturwandel mit großer Dynamik auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Viele, nicht zuletzt von europäischem Recht beeinflusste Spezialgesetze prägen das moderne Agrarrecht, das hohen Beratungsaufwand hervorruft und spezialisierter Kenntnis bedarf. Neben Landwirten beraten und vertreten wir Unternehmen der Forstwirtschaft und des Landmaschinenhandels, Immobilieninvestoren im Bereich der Bioenergie (s.a. Energierecht), Abfallentsorger, Tierärzte (s.a. Medizinrecht) und andere, von Fragen des Agrarrechts Betroffene.

Zu unseren Beratungs- und Tätigkeitsfeldern im Agrarrecht gehören insbesondere

  • Landwirtschaftliches Sondererbrecht
  • Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
  • Landpachtrecht
  • Agrarkreditrecht
  • Recht der ländlichen Siedlungen/Agrarstrukturrecht (Flurbereinigung; Straßenbau mit Planfeststellungs- und Enteignungsrecht; Baurecht, z.B. mit Fragen der Privilegierung wie Betriebsleiterwohnung, Biomasseanlagen etc.)
  • Agrarwirtschafts- und produktionsrecht (Sortenschutz, Saatgutverkehr, Lebens- und Futtermittelrecht, Produkthaftung)
  • Agrarsubventionsrecht
  • Agrarumweltrecht (Cross-Compliance, Wasserrecht, Luft- und Lärmschutzfragen im Nachbarrecht, Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht, Umwelthaftung)
  • Agrararbeits-, -steuer- und Sozialrecht  

Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Linhart

Kontakt:
Telefon: +49 99 71 2 00 49-0
Telefax: +49 99 71 2 00 49-29

Telefon: +49 941 780 39-0
Telefax: +49 941 780 39-29

linhart@blts.de