Compliance & Wirtschaftsrecht
Für viele Unternehmen war es schon immer selbstverständlich, intern auf transparente Vorgänge und die Lauterkeit der Mitarbeiter im geschäftlichen Verkehr zu achten.
Wiewohl „compliance“ (to comply: gehorchen, befolgen) nichts anderes als die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, also die Beachtung der einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften meint und damit - so möchte man auf den ersten Blick meinen – auch für den Laien recht einfach verständlich sein sollte, zeigen insbesondere öffentlichkeitswirksame Prozesse, dass rechtliche Beratung und Begleitung bei geschäftlichen Prozessen immer wichtiger wird, denn:
Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften können nicht nur für die einzelne Person erhebliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe nach sich ziehen, sondern auch für das Unternehmen Folgen haben (z.B. Bußgelder, Gewinnabschöpfung, vorübergehende „Einfrierung“ der Konten), welche existenzgefährdende Ausmaße annehmen können.
Setzen Sie sich zur „maßgeschneiderten“ Beratung Ihres Unternehmens mit uns in Verbindung.

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Jörg Meyer
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