Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Pflichten von Banken und Finanzdienstleistern sind vielfältig, die Regelungsdichte im Bereich des Kapitalanlagerechts hoch und für den, auf diesem Gebiet tätigen Unternehmer, gefahrvoll. Die Inanspruchnahme des Beraters ist zwischenzeitlich gängig. Sowohl für das Finanzdienstleistungsunternehmen als auch für Kapital suchende Unternehmen ist eine kompetente Vertretung, die Erfahrung in bankrechtlichen und kapitalanlagerechtlichen Fragestellungen besitzt, entscheidend. In unserer Abteilung besitzen wir zudem ausgewiesene Fachleute für das Grundstücks- und Kreditsicherungsrecht und Compliance-Fragestellungen, sodass auch Ihre diesbezügliche Fragestellungen in kompetenter Hand sind.
- Recht der Projektfinanzierung
- Emission von Finanzinstrumenten
- geschlossene Fonds
- Errichtung von sog. Haftungsdächern
- renewable energies finance
- Börsenrecht
- Recht des Zahlungsverkehrs
- Wertpapierrecht, Investmentrecht
- Recht der Bau- und Immobilienfinanzierung
- Wertpapierprospektrecht, Verkaufsprospektrecht
- Darlehensrecht/Kreditrecht
- Recht der Beraterhaftung
- Recht der Bankenhaftung
- Recht des Verbraucherkredits und der Abzahlungsgeschäfte
- Recht der Kreditsicherung (einschließlich des Bürgschaftsrechts, das Recht der Hypotheken, der Grundschulden sowie der Sicherungsübereignung)
- Leasingrecht, Factoringrecht
- Recht der Zwangsversteigerung
- Recht der geschlossenen Fonds
- Recht der Vermögensverwaltung
- Prozessführung im Bank-und Kapitalmarktrecht
Finanzierungslösungen
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen begleiten wir Sie bei der Fremdfinanzierung. Außerdem können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, alternative Wege auf dem Kapitalmarkt zu beschreiten. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Börsengang, der Begebung von Anleihen (Bonds) oder der Initiation von geschlossenen wie offenen Fonds.
Emissionen von Finanzinstrumenten
Der Eintritt auf den Markt mit Finanzinstrumenten ist für den Unternehmer eine spannende und chancenreiche Angelegenheit. Sie benötigen mehrere Partner, der Sie auf diesem Weg auf das Engste begleitet. Hierzu gehören neben Steuer- und Unternehmensberatern insbesondere Ihre Anwälte. Verzögerungen, Pannen oder gar ein Scheitern können Sie sich nicht leisten!
Wir besitzen Erfahrung in der Konstruktion und Emission von Finanzinstrumenten.
Börseneinführungen
Ein effektiver Weg der Unternehmensfinanzierung ist die Begebung von Aktien oder Anleihen an einer Börse. Die Vorbereitungsphase ist für das Unternehmen eine spannende, aber auch fordernde Zeit. Sie bietet dem Unternehmen viele Chancen, Schwachpunkte zu erkennen und Stärken auszubauen. Denn die Börsenreife soll die Qualitätsstandards in Ihrem Unternehmen ausbauen und sichern. Die enge Kooperation mit auf dem Kapitalmarkt erfahrenen Rechtsanwälten ist unerlässlich, um Verzögerungen, Pannen oder gar ein Scheitern zu verhindern.
Wir arbeiten eng und intensiv mit den Fachleuten in Ihrem Hause und Ihren weiteren Beratern, insbesondere Ihrem Steuerberater und Unternehmensberater, zusammen. Wir glauben, dass die Zügigkeit und Geschwindigkeit, in der wir Börsengänge abwickeln, nicht von vielen Mitbewerbern erreicht wird.
Aufsichtsrecht
Es gibt für ein Finanzdienstleistungsunternehmen wenig Unangenehmeres, als die Konfrontation mit Aufsichtsbehörden.
Hier heißt es zum Einen, sich unverzüglich beraten zu lassen, Ruhe zu bewahren, die Rechtgrundlagen zu prüfen und dann mit Fingerspitzengefühl, aber entschlossen zu agieren.
Eine aufsichtsrechtliche Untersagung kann das Ende Ihres Unternehmens bedeuten. Wenn Sie von einem aufsichtsrechtlichen Sachverhalt betroffen sind, kann fachlicher Rat nicht früh genug eingeholt werden!

Ihr Ansprechpartner:
Dr. jur. Gero Kollmer
Kontakt:
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29

