Arbeitsrecht
Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicht oft einer blühenden Wiese voller Fallen. Unternehmer sind mit einer arbeitnehmerfreundlichen Gesetzeslage ebenso konfrontiert wie mit einer, oft realitätsfernen, Arbeitsgerichtsbarkeit. Aus einer anfangs fruchtbaren Zusammenarbeit kann so schnell ein Konflikt werden.
BLTS schützt Sie vor unwägbaren Konflikten. Dazu gehört die rechtzeitige Beratung vor der Kündigung ebenso wie die Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge. So erreichen Sie ihr Ziel schnell und störungsfrei.
Lässt sich der Konflikt trotz allem nicht vermeiden, wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Erwartungen als Arbeitgeber vor Gericht durchzusetzen.
Egal ob Einstellung, Leistungskontrolle oder Kündigung - in allen Fällen spart der Rechtsanwalt Zeit, Geld und Nerven. Das gilt besonders dann, wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert. Ob Betriebsvereinbarung oder Mitbestimmung bei Einstellung oder Unterlassung: Fehler an der falschen Stelle sind nicht wieder gut zu machen. Die richtige Formulierung verhindert das Scheitern an Formalien.
BLTS ist Ihr Partner
Wir helfen:
- Arbeitsverträge
- Beschäftigtendatenschutz
- Umgang mit Schwerbehinderung und Mutterschutz
- Arbeitszeitrecht (Personalpläne, Schichtpläne und Überstunden)
- Abwehr von Betriebsspionage
- Umgang mit Betriebsrat und Gewerkschaft
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Scheinselbständigkeit
- erfolgsabhängige Vergütung
- Geschäftsführerverträge
- Handelsvertreterverträge
- Personalabbau und Kündigung
- Versetzung und Umsetzung
- Einsatz ausländischer Arbeitnehmer
- Leiharbeit und komzerninterne Überlassung
- Einsatz eigener Mitarbeiter im Ausland
"Guter Rat ist teuer - meinen Sie? Aber versuchen Sie's mal ohne ... "

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Christian Stahl
Kontakt:
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29

