Insolvenzrecht

Insolvenzanfechtung

Wer sich mit Insolvenzen beschäftigt kommt an der Insolvenzanfechtung nicht vorbei. Die Insolvenzordnung bietet Insolvenzverwaltern umfangreiche Möglichkeiten, Zahlungen, die vor der Insolvenz geleistet wurden, wieder zurückzuholen.

Wir kennen beide Seiten und wir sind auf beiden Seiten tätig.

Für Insolvenzverwalter analysieren wir Anfechtungsansprüche und setzen diese außergerichtlich und gerichtlich durch. Wir haben hierbei immer sowohl die Signalwirkung und Außenwirkung derartiger Prozesse wie auch die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens im Blick und erzielen hierdurch Lösungen, mit denen auch kritische Gläubigerversammlungen zufrieden sind.

Wenn Sie auf der anderen Seite stehen, also vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden, ist es wichtig, dass Sie sich richtig verteidigen. Die jahrelange Rechtsprechung und die umfangreiche Kommentierung haben aus dem Anfechtungsrecht fast eine Geheimwissenschaft gemacht. Ein falsches Wort („natürlich habe ich gesehen, dass es da eng war“) und sie verlieren die Klage. Sie brauchen rechtliche Partner, die wissen, welche Argumente und welche Taktiken wann zu guten Lösungen führen – bei uns finden Sie genau das: Spezialisierte Experten im Insolvenzrecht und erfahrene Prozessanwälte unter einem Dach.

Besonders hervorzuheben im Rahmen der Insolvenzanfechtung ist die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Diese Norm wird durch die Rechtsprechung sehr weit ausgedehnt und birgt extreme Risiken. Auch die Insolvenzanfechtung nach § 135 InsO bietet vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der letzten Jahre einiges Konfliktpotential, das beachtet werden muss. Als Unternehmer müssen Sie die Risiken der Insolvenzanfechtung, die Sie beispielsweise schon mit der Zustimmung zu einem Ratenzahlungsplan eingehen, kennen und vermeiden. Auch hierbei unterstützen wir Sie und begleiten Sie eng durch diese komplizierten Geschäfte.


Sanierung und Restrukturierung

Wir begleiten Ihr Unternehmen durch den Restrukturierungs- und Sanierungsprozess. Wir erstellen Konzepte und Strategien. Wir koordinieren alle Berater. Wir stellen Treuhand-Lösungen zur Verfügung. Wir sprechen und verhandeln mit allen Stakeholdern wie Gesellschaftern, Banken und Investoren. Wir wissen was zu tun ist – daher finden wir eine Lösung.

Unternehmen in der Krise, also in insolvenznahen Situationen, sehen sich oft einer Vielzahl von Problemen ausgesetzt. Als Restrukturierungs- und Sanierungsberater wissen wir, wie die Interessen zu bündeln sind und was in dieser Situation zu tun ist. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Unternehmen den aktuellen insolvenzrechtlichen Status, schlagen entsprechende Maßnahmen vor und unterstützen das Unternehmen bei deren Umsetzung.

Gerade in dieser Situation kommen auf die handelnden Personen im Unternehmen extreme Haftungsgefahren zu. Neben der strafrechtlichen Haftung ergeben sich bei falschem Handeln auch Schadensersatzansprüche, für die die Geschäftsführer, Vorstände und weiteren handelnden Personen in der Regel mit dem persönlichen Vermögen haften. Hierbei entsteht eine Haftung auch teilweise schon, wenn nur das normale Geschäft weitergeführt wird, da in dieser Sondersituation Sonderregeln gelten. Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände in dieser Situation in allen Fragen des täglichen Geschäfts und sind dabei sehr eng in das Unternehmen mit eingebunden.

Auch die Stellung eines Insolvenzantrags birgt große Haftungsgefahren. Hier kann man einiges falsch machen, man kann aber andererseits auch einige Weichen für das folgende Insolvenzverfahren richtig stellen und somit das Unternehmen bestmöglich rüsten für die Herausforderungen der Insolvenz. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Unternehmen die erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen für einen wirksamen und erfolgsversprechenden Insolvenzantrag


Sanierung im Insolvenzverfahren

Ist die Insolvenz unvermeidlich, koordinieren wir eine geordnete Insolvenz und nutzen die Möglichkeiten aus, die uns das Recht einräumt. Wir kommunizieren mit dem Insolvenzverwalter. Wir koordinieren die Kommunikation mit allen Beteiligten wie Gesellschaftern, Mitarbeitern oder Medien. Wir begleiten die Sanierung in der Insolvenz, zum Beispiel beim Kauf aus der Insolvenz (übertragende Sanierung, Asset Deal) oder im Rahmen eines Insolvenzplans.

Wir beraten die bisherigen Eigentümer oder aber auch neue Interessenten oder Investoren in diesem Sanierungsprozess. Am Ende soll ein saniertes Unternehmen in die Hände unserer Mandanten übergehen. Bei richtiger Umsetzung sind die Chancen aus einem solchen Vorgehen enorm.


Umgang mit dem Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter haben die Aufgabe, die Gläubiger des insolventen Unternehmens bestmöglich zu befriedigen und wenn möglich das Unternehmen zu sanieren. Sie greifen dabei auf eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen zurück, die das Insolvenzrecht den Insolvenzverwaltern in dieser Situation exklusiv einräumt.

Insolvenzverwalter haben dabei die Möglichkeit zur Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen oder sonstiger Haftungsansprüche gegen Vertragspartner, Gesellschafter und Geschäftsleitungsorgane der Gesellschaft. Dies kann vor allem im Unternehmensverbund zu schwierigen Nebenwirkungen bis hin zu Folgeinsolvenzen führen.

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gegen den Insolvenzverwalter zur Vermeidung solcher Inanspruchnahmen. Hierbei ist es nicht nur wichtig, die Rechtslage, die allgemein als Insolvenzrecht bezeichnet wird und sich in der Regel nicht aus dem Gesetz sondern aus Rechtsprechung und Kommentierungen ergibt, zu kennen. Mindestens genauso wichtig ist es aber auch die Ziele und Denkweisen von Insolvenzverwaltern zu verstehen und nachzuvollziehen.

Kontakt

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