Immobilienrecht

Immobiliengeschäfte rechtssicher gestalten

Schon im Vorfeld einer Immobilientransaktion kann sich die schwierige Frage ergeben, ob und inwieweit Vorvereinbarungen, oft in Form eines sog. „Letter of Intent“ oder „Memorandum of Understanding“ bezeichnet, bindend sind.

Aber auch im notariellen Kaufvertrag selbst sind später eine ganze Reihe von Regelungen zu beachten, die Sie vorher gesondert klären sollten. Denn der Notar ist stets in der Rolle des neutralen Vertragsgestalters. Er muss Käufer- und Verkäuferinteressen gleichermaßen im Blick haben und darf nicht parteiisch sein und auch nicht die einzelne Vertragspartei beraten.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen kennen und bewerten

Bei allen Grundstücksgeschäften – vom Hauskauf bis zum Immobilienprojekt – ist es wichtig zu wissen, worauf man sich einlässt, was also die rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschäfts sind. So kann etwa schon jeder einzelne Grundbucheintrag relevant sein. Dort sind Erbbau- und Vorkaufs- oder rückerwerbsrechte, Dienstbarkeiten (etwa Wohnrechte oder Geh- und Fahrtrechte Dritter), Grundpfandrechte usw. nachzulesen, die sich erheblich auf die Grundstücksnutzbarkeit auswirken können. Wir definieren für Sie individuell auf jedes Projekt zugeschnitten die Punkte die es zu prüfen gibt und setzen gemeinsam mit Ihnen und Ihren weiteren Beratern (Steuerberater, Ingenieure, Architekten) die vollständige Prüfung des Projekts um.

 

Gefahrenquelle öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa der Kommune aus städtebaulichen oder naturschutzrechtlichen Erwägungen, kommen heutzutage immer häufiger zur Anwendung und sind nur unter erheblichem Aufwand abzuwenden, wenn die vertraglich Gestaltung nicht bereits hierauf Acht gibt. Auch eine mögliche Subventionssituation und die Frage noch offener Erschließungs-, Herstellungs oder Ausbaubeiträge führt im Nachhinein nicht selten zum Probelme oder gar Konflikt.

Auch die bauplanerische Situation ist zu klären. Ältere Baugenehmigungen sagen oft mehr über die Art zulässiger Nutzung, über Stellplatzfragen oder über Denkmalschutzvorgaben aus, als man beim Kauf wahrhaben will.

Je nach Größe des Projekts sind im Zweifel auch umweltrechtliche Themen wie Altlasten, Immissionsschutz und Wasserrecht zu klären.

 

Immobilien vermieten oder verpachten

Wer seine Immobilie nicht selbst nutzen möchte kann diese Dritten zur Verfügung stellen. Mietverträge oder Pachtverhältnisse enthalten allerdings für alle Beteiligten immer einige überraschende Klippen. Daher ist es wichtig, schon im Vorfeld zu wissen, welche Risiken es gibt, und wie diese durch passende Regelungen abgemildert werden können. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele umzusetzen und langfristig stabile Vertragsbeziehungen zu begründen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie, sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen eine fallgenaue Checkliste für Sie und sichern Ihr Geschäft  ab.


Was wir für Sie tun können:


Kontakt

Kontakt:
Tel: +49 941 780 39-0
Fax: +49 941 780 39-29