Aktuelles aus dem Strafrecht: Legal Highs / Kräutermischungen

Aktuelles aus dem Strafrecht: Legal Highs / Kräutermischungen

Im Betäubungsmittelrecht bestand bisher eine Regelungslücke, wonach synthetische Cannabinoide bzw. deren Besitz oder ein Handeltreiben mit diesen nur dann strafbar war, wenn diese unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, soll damit geschlossen werden. In diese Regelungslück stießen die sogenannten Legal Highs, die als Kräutermischungen verpackt vermeintlich legal gehandelt und konsumiert wurden.

Der Gesetzgeber versuchte dieses Problem bisher dadurch in den Griff zu bekommen, dass er die jeweils neuen Stoffe in die Anlage zum Betäubungsmittelgesetz aufnahm und damit deren Besitz bzw. das Handeltreieben kriminalisierte. In der Folge entstand ein regelrechter Wettlauf zwischen Gesetzgeber und Konsumenten von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, bei dem der Gesetzgeber regelmäßig zweiter Sieger war. Die synthetischen Cannabinoide bzw. deren chemische Zusammensetzung waren bereits verändert als der Gesetzgeber diesen Stoff in die Anlage zum Betäubungsmittelgesetz aufgenommen hatte.

Am 04.05.2016 wurde nun das neue Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) beschlossen, nach dem der Vertrieb, das Inverkehrbringen oder die Verabreichung von „neuen psychoaktiven Stoffen“ unter Strafe gestellt ist. Hierdurch soll die bisherige Regelungslücke effektiv geschlossen werden und einer Umgehung durch Abänderung der Zusammensetzungen ein Riegel vorgeschoben werden. Wann dieses Gesetz in Kraft treten wird ist bisher jedoch noch nicht bekannt. Ebenso bleibt abzuwarten, wie diese Neuregelung die Strafverteidiger in der Zukunft fordern wird.

thumbnail of Pressemitteilung Bundesministerium f. Gesundheit zu NpSG thumbnail of Gesetzesentwurf NpSG